Berg-Packhäuser & Kollegen
Kompetenzen

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

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Unsere Kompetenzen

Spezialisiert auf wirtschaftliche Belange

Berg-Packhäuser & Kollegen

Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das öffentliche und private Wirtschaftsrecht.
Eine besondere Verbundenheit und langjährige Erfahrung besitzen wir auf dem Gebiet „Hafenrecht“. Dies zeigt sich auch in unserer Mandantenstruktur, bei der es sich überwiegend um hafenaffine Wirtschaftskonzerne und -unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen handelt.

Auch in unseren Kompetenzen spiegeln sich diese Erfahrungen natürlich wider. Es zeichnet uns zudem aus, dass wir in der Lage sind „über den Tellerrand zu schauen“ und mit der gleichen Gründlichkeit und Leidenschaft auch zu juristischen Fragestellungen aus anderen Bereichen zu beraten und diese zur Zufriedenheit unserer Mandanten zu lösen.

Wir geleiten Sie in den sicheren Hafen

Wir geleiten Sie in den sicheren Hafen

Berg-Packhäuser & Kollegen
Wir lieben Häfen und Logistikprojekte!

Deshalb zählen viele hafenaffine Wirtschaftskonzerne und -unternehmen zu unseren Mandanten, die ihren Sitz in Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben.

Im Hafen gibt es viel zu tun, auch in rechtlicher Hinsicht. Hier treffen private Unternehmen, öffentliche Auftraggeber, Hafenverwaltung und Behörden zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, Waren- und Personenverkehr zu ermöglichen und Umschlag, Lagerei, Produktion sowie viele vor- und nachgelagerte Dienstleistungen zu erbringen. Die Handlungsweisen dieser Player sind jedoch mitunter von unterschiedlichen Sichtweisen und Leitlinien geprägt.

In diesem komplexen Konstrukt kennen wir uns im juristischen Bereich aus wie kaum ein anderer und verfügen über langjährige praktische Erfahrung, die wir in bedeutenden Projekten und auch im üblichen Tagesgeschäft von Häfen erwerben konnten.

Unsere Mandanten beraten wir individuell und kompetent in vielen Rechtsbereichen, die im Hafen eine Rolle spielen. Bei Projekt- und Vertragsgestaltungen haben wir die hafenwirtschaftlichen Zusammenhänge immer im Blick, sowohl aus Sicht der Port Authorities als auch aus Sicht der Hafenwirtschaft.

Vergaberecht

Im Bereich des Vergaberechts unterstützen und vertreten wir sowohl öffentliche Auftraggeber und Wirtschaftskonzerne und -unternehmen, die der Sektorenverordnung oder auch dem allgemeinen Vergaberecht unterliegen, als auch Bieter und Bewerber. Sich verändernde Schwellenwerte, eine insgesamt uneinheitliche Gesetzeslage und die dynamische Entwicklung der Rechtsprechung in Ländern, Bund und der EU machen Vergaben von Aufträgen komplex und eine spezialisierte Beratung oft unerlässlich. Hier stehen wir unseren Mandanten in allen Verfahrensschritten umfassend und kompetent zur Seite.

Tätig werden wir bei nationalen Ausschreibungen, europaweit bekannt gemachten Vergabeverfahren sowie hochkomplexen PPP-Projekten (Public Private Partnership). Wir liefern Auftraggebern maßgeschneiderte Lösungen, um Vergabeverfahren rechtssicher zu gestalten und den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg zu erreichen.
Bieter und Bewerber beraten, begleiten und vertreten wir bei der Teilnahme an Vergabeverfahren sowie bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer diesbezüglichen Rechte.

Insbesondere berücksichtigen wir hierbei jeweils auch die ineinandergreifenden Themengebiete des Kartellrechts, des Beihilferechts und auch des Förderrechts.

Auftraggeber beraten, begleiten und vertreten wir bei:

  • der Prüfung der Ausschreibungspflicht und des zu wählenden Vergaberegimes bzw. Vergabeverfahrens
  • der ersten Grobplanung der Ausschreibung
  • der Erstellung der Vergabeunterlagen
  • der Ausgestaltung und Veröffentlichung der Bekanntmachung
  • der Durchführung der Bietergespräche, Verhandlungen und Wertungen
  • der Angebotsprüfung
  • dem Management von Bieterfragen
  • der erforderlichen Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und –gerichten und Verfahren gegenüber Rechnungshöfen


Bieter und Bewerber beraten, begleiten und vertreten wir bei:

  • der Überprüfung der Ankündigungen/Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen
  • der Erstellung von Teilnahmeanträgen
  • der Ausgestaltung der Angebote inkl. Qualitätsmanagement für die formelle und materielle Kontrolle der Angebotsunterlagen
  • Bietergesprächen und Verhandlungen mit Auftraggebern
  • der Überprüfung der Vergabeergebnisse
  • der Abfassung von Rügen und Nachprüfungsanträgen und Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und -gerichten

Beihilferecht

Wir beraten öffentliche Unternehmen insbesondere auch zu den beihilferechtlichen Aspekten ihrer Vergabevorhaben. Denn Beihilfen könnten einen Auftragnehmer gegenüber dem Wettbewerb begünstigen, wenn er aus staatlichen Mitteln gewährte, direkte oder indirekte Vorteile erhält.

Aufgrund der komplexen rechtlichen Regelungen auf dem Gebiet der Beihilfe führt oft nur eine umfassende juristische Beratung zur angestrebten Rechtssicherheit der geplanten Vorhaben.

Unsere langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet des Beihilferechts sowie die ständige Auseinandersetzung mit der diesbezüglichen nationalen und europäischen Rechtsprechung befähigen uns, unsere Mandanten umfassend und kompetent zu beraten.

Öffentliche Auftraggeber begleiten und beraten wir bei:

  • der Einordnung des Vorhabens unter Berücksichtigung beihilferechtlicher Aspekte
  • der Prüfung der beihilferechtlichen Ausschreibungspflicht und des ggf. zu wählenden Vergaberegimes bzw. Vergabeverfahrens
  • der Prüfung der europarechtlichen Notifizierungspflicht und dem ggf. nachfolgenden Notifizierungsverfahren
  • der Bearbeitung von Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission und
  • der Einlegung von Beschwerden gegen rechtswidrige Beihilfen

Kartellrecht

Privatwirtschaftliche Unternehmen beraten wir in Fragen des deutschen und europäischen Rechts gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Wir helfen unseren Mandanten, kartellrechtliche Risiken zu erkennen und durch geeignete Präventivmaßnahmen zu vermeiden.

Zu den relevanten Aspekten zählen solche des allgemeinen Kartellrechts genauso wie allgemeine und sektorenspezifische Missbrauchs- und Diskriminierungsfragen. Wir beraten auch insbesondere zu wettbewerbsrechtlichen Fragen der Missbrauchskontrolle über marktbeherrschende Unternehmen sowie des Verbots der unbilligen Behinderung. Somit unterstützen wir unsere Mandanten, sich im Wettbewerb durchzusetzen und sich erfolgreich gegen Eingriffe in ihre Rechte durch Konkurrenten oder Dritte zu schützen.

Unser Schwerpunkt liegt hierbei auf hafenaffinen Themen aus dem Bereich Verkehr, Transport und Logistik.

Konkret beraten, begleiten und vertreten wir unsere Mandanten bei:

  • der Prüfung der kartellrechtlichen Ausschreibungspflicht und des ggf. zu wählenden Vergaberegimes bzw. Vergabeverfahrens
  • kartellrechtlicher Due Dilligence
  • deutschen Kartellbehörden, der europäischen Kommission sowie vor den deutschen und europäischen Gerichten
  • Schadensersatz und Unterlassungsklagen, einstweiligem Rechtsschutz und Missbrauchsverfahren vor Kartell- und Regulierungsbehörden


Wir bieten unseren Mandanten den notwendigen ganzheitlichen und bereichsübergreifenden Blick auf die Gebiete des Vergabe-, Beihilfe- und Kartellrechts und können daher eine rechtssichere und umfassende Beratung sicherstellen.

Berg-Packhäuser & Kollegen
Ein besonderes Steckenpferd unserer Kanzlei ist der Bereich des Erbbaurechts.

§ 1 Abs. 1 Erbbaurechtsgesetz lautet:
Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, das demjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, das veräußerliche und vererbliche Recht zusteht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (Erbbaurecht).

Insbesondere im Hafen, aber auch bei anderen Grundstücken im Besitz öffentlicher Auftraggeber wird bei der Ansiedlung von Unternehmen häufig das Erbbaurecht angewendet. Die Grundstücke sollen im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Dennoch soll den ansiedelnden Unternehmen die Bebauung des Grundstückes und auch die Finanzierungs-/Beleihungsmöglichkeit zu diesem Zwecke ermöglicht werden. Hierzu dient der Exot der juristischen Grundstücksverträge – das Erbbaurecht.
Hier ist vieles anders als im üblicherweise bekannten Mietrecht. Gern helfen wir unseren Mandanten bei dem Verständnis dieser komplexen Materie.

Jeder Erbbaurechtsvertrag wird durch uns speziell auf die Anforderungen und Besonderheiten der jeweils betroffenen Grundstücke zugeschnitten. Besondere Kompetenz besitzen wir auch hier im Bereich von Häfen sowie den zugehörigen Gewerbegebieten und Güterverkehrszentren.

Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf die abzuwickelnden Logistikketten in den einzelnen Hafenbereichen und ziehen sämtliche spezielle tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten mit in Betracht. Hierzu gehören z.B. die Regularien nach ISPS, die wasserrechtliche Genehmigungslage im Einklang mit Planfeststellungen, Anforderungen der Hafenverordnungen, Hafensicherheitsgesetze oder auch die Abfallentsorgung im Hafen.

Wir sind Mitglied im Deutscher Erbbaurechtverband e. V.

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Zuwendungsrecht

Die Umsetzung vieler (Verkehrs-)Infrastrukturmaßnahmen und anderer Großprojekte hängen oft zwingend von der Gewährung von Zuwendungen/Fördermitteln durch die öffentliche Hand ab.

Je nach konkret betroffenem Fördermittelprogramm ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an bzw. Auflagen für den Zuwendungsempfänger bei der Durchführung der jeweiligen zu fördernden Maßnahme.

Wir unterstützen, beraten und begleiten unsere Mandanten bei:

  • der Auswahl möglicher Förderprogramme
  • der Vorbereitung von Zuwendungsanträgen
  • dem Erkennen und der Einhaltung der Vorgaben der entsprechenden Zuwendungsrichtlinien bzw. der in dem jeweiligen Zuwendungsbescheid enthaltenen oder diesem beigefügten Auflagen (insbes. Allgemeine Nebenbestimmungen)
  • der „fördermittelsicheren“ Umsetzung der geförderten Maßnahme (insbes. Einhaltung der Vorgaben zur Vergabe der entsprechenden Aufträge)
  • der Koordinierung der z.T. komplexen unterschiedlichen Anforderungen an den Zuwendungsempfänger aus Zuwendungsrecht, Vergabe- und Kartellrecht
  • dem reibungslosen Abruf der gewährten Zuwendungen
  • dem Umgang mit bzw. der Abwehr von etwaigen Fördermittelrückforderungen

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Transportrecht | Speditionsrecht | Logistikrecht

Das Transportrecht wie auch das Speditions- und Logistikrecht sind untrennbar mit allen Bereichen wirtschaftlicher Tätigkeit verbunden. Die Zahl nationaler und internationaler Transporte über See, Straße, Schiene oder in der Luft wächst beständig. Hier kommen komplexe rechtliche Rahmenbedingungen aus nationaler Gesetzgebung, gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften und internationaler Übereinkommen zum Tragen, die häufig eine umfassende rechtliche Beratung und Begleitung notwendig machen.

Wir begleiten und beraten unsere Mandanten im Hinblick auf:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen im Logistikbereich
  • Umschlag- und Lagerverträge oder anderen Logistikverträge
  • Projektverträge der Offshore-Logistik
  • Mietverträge, Erbbaurechtsverträge und Kaufverträge
  • Absicherung von Haftungsrisiken im Zuge der Zusammenarbeit mit Nachunternehmen
  • Ansiedlungsgespräche mit Port-Authorities (die nicht unsere Mandanten sind)
  • Abwehr und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Durchsetzung von Vergütungs- und Haftungsansprüchen sowie Regressforderungen

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Immobilienrecht | Grundstücksrecht

Unsere Mandanten beraten und vertreten wir bei allen grundstücksrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören z. B. die Gestaltung und Verhandlung von Erbbaurechtsverträgen und Grundstücks-kaufverträgen für Käufer und Verkäufer sowie Fragestellungen im Zusammenhang mit der Belastung von Grundstücken (Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte). Auch hier gilt es, die jeweiligen Interessen des Mandanten bei der Vertragsgestaltung und präzisen Formulierung bestmöglich durchzusetzen.

Besonderes Know-how besitzen wir in Bezug auf Erbbaurechtsverträge. Gerade im Hafen wird bei der Ansiedlung das Erbbaurecht häufig angewendet. Jeder Erbbaurechtsvertrag wird hier speziell auf die Anforderungen der abzuwickelnden Logistikketten und Besonderheiten im einzelnen Hafenbereich (ISPS, wasserrechtliche Genehmigungslage im Einklang mit Planfeststellungen, Anforderungen der Hafenverordnungen, Hafensicherheitsgesetze, Abfallentsorgung, etc.) zugeschnitten.

Hierbei sowie in allen weiteren Fragen des Immobilien- und Grundstücksrechts begleiten wir unsere Mandantschaft und deren Kunden bzw. Ansiedler verlässlich und kompetent. Wir helfen außerdem bei sämtlichen weiteren immobilienrechtlichen Aufgabenstellungen wie Finanzierungsfragen (Grundschuldbestellungen etc.), Mängelfragen, Bauträgermodellen und bei Gestaltungen zur Bildung und/oder Verwaltung von Teileigentumslösungen gem. WEG.

Konkret beraten und begleiten wir unsere Mandanten bei:

  • der Erstellung und Verhandlung von Erbbaurechtsverträgen
  • der Erstellung und Verhandlung von Ansiedlungsverträgen
  • der Erstellung und Verhandlung von Miet-/Pachtverträgen
  • der Umsetzung der grundbuchlichen Besonderheiten
  • Vorrangeinräumungserklärungen für Erbbaurechte
  • der Formulierung notarieller Vereinbarungen zu Sicherungsrechten

Ebenso beraten und vertreten wir mit langjähriger Erfahrung unsere Mandantschaft bei Erwerb oder Vermietung bzw. Anmietung von gewerblichen Immobilien. Wir begleiten die Durchführung einer entsprechenden Due Diligence sowie die Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen, auch in Kombination mit Ansiedlungs- oder Logistikverträgen.

Berg-Packhäuser & Kollegen
Legal Controlling

„Legal Controlling“ bezeichnet ein Themengebiet, welches in jeder Beratung einfließen und berücksichtigt werden muss – das rechtliche Risikomanagement.

Wir verstehen unseren Beratungsauftrag stets dahingehend, dass wir unseren Mandanten hinsichtlich jeder uns gestellten juristischen Fragestellung die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sowie die hiermit ggf. verbundenen Risiken aufzeigen. Nur auf dieser Grundlage ist der Mandant nach unserer Auffassung in der Lage, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Hat sich der Mandant für einen Weg entschieden, sichern wir diesen (sofern durch Verhandlungen erreichbar) bestmöglich rechtlich ab und sorgen für eine effektive Risikokontrolle. Auch bei der Entwicklung organisatorischer Maßnahmen zur Risikokontrolle unterstützen wir unsere Mandanten kompetent und zuverlässig.

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Bauvertragsrecht

Mit der Beauftragung von Bauleistungen bzw. dem Zuschlag nach Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens beginnt erst das eigentliche Hauptinteresse des Auftraggebers: Man schlüpft in die Rolle des Bauherrn, das eigentliche Projekt beginnt.

Auch wenn die Formulierung des Bausolls in der Leistungsbeschreibung bzw. dem Bauvertrag mit größter Sorgfalt erfolgt ist, gibt es immer wieder unvorhergesehene Ereignisse, die Änderungen der zu erbringenden Leistungen erforderlich machen. Mit diesen Änderungen gehen die Nachträge einher. Daher gehört das baubegleitende Nachtragsmanagement ebenfalls zu unserem Beratungsumfang.

Viele Konflikte sind mit partnerschaftlichen Vereinbarungen sachgerecht zu lösen. Sofern die gegensätzlichen Standpunkte jedoch unvereinbar erscheinen, bedarf es einer sorgfältigen Abwägung und Einschätzung des Prozessrisikos. Hier stehen wir unserer Mandantschaft zur Seite und vertreten deren Interessen selbstverständlich auch gerichtlich, sollte es zu einem Prozess kommen.

Der rechtliche Umgang mit Änderungen der Bauzeit und deren Auswirkungen auf die Baumaßnahmen wird von uns betreut. Ebenso helfen wir bei der Überprüfung der Schlussrechnung und beraten zu den Themen Abnahme und Gewährleistung nach VOB/B und BGB. Auch die speziellen Regelungen und die Bedeutung der VOB/C für den Bauablauf behalten wir bei Ihrer Beratung im Blick.

Auch bei Bauaufträgen von öffentlichen Auftraggeber ist durch unseren interdisziplinären Blick auf die Besonderheiten des vorangegangenen Vergabeverfahrens ein präzises Nachtragsmanagement möglich.

Wir begleiten, beraten und vertreten unsere Mandantschaft in den folgenden Bereichen:

  • Individuelle Beratung und Unterstützung im Rahmen der Durchführung des Bauprojektes
  • Nachtragsmanagement
  • Unterstützung bei der Dokumentation des Bauablaufs
  • Entwicklung von Mechanismen zur Konfliktlösung und deren effektive Umsetzung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr bzw. Durchsetzung von Forderungen und Ansprüchen
  • Durchsetzung von Mängel- bzw. Schadensersatzansprüchen

Berg-Packhäuser & Kollegen
Hafenaffines Eisenbahnrecht

Wir verfügen über eine hohe Expertise im Bereich des Eisenbahnrechts, insbesondere des Rechts der Serviceeinrichtungen gemäß des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Zugrunde liegt hierbei unsere umfangreiche Beratungserfahrung von Häfen mit ihren Bahninfrastrukturen für trimodalen Güterumschlag.

Zu unseren Leistungen in diesem Bereich gehört die Erstellung der Regelungswerke, die für den Betrieb der Eisenbahninfrastrukturen (EI) unserer Mandantschaft erforderlich sind. Auch bei der Abstimmung mit dem Eisenbahnbundesamt oder der jeweiligen Landeseisenbahnaufsicht begleiten wir unsere Mandanten.

Oft agieren unsere Mandanten als Betreiber von Serviceeinrichtungen (BvS). Dabei unterstützen wir die Anfertigung und das Verhandeln von Infrastrukturanschlussverträgen mit Nebenanschließern und natürlich der DB Netz AG. Außerdem stehen wir unseren Mandanten bei der Verhandlung von Infrastrukturnutzungsverträgen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Verfügung. Wir helfen bei der Erstellung von Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtungen und der entsprechenden Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

Betreiber von Serviceeinrichtungen müssen regelmäßig diskriminierungsfreie und transparente Preissysteme konzipieren. Auch hierbei unterstützen wir unsere Mandanten indem wir Eisenbahn-Spezialisten aus unserem Netzwerk empfehlen.

Wir beraten und begleiten unsere Mandanten bei:

  • Gestaltung von Eisenbahninfrastrukturbenutzungsverträgen
  • Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen
  • Infrastrukturanschlussverträgen
  • Eisenbahninfrastrukturbedienungsverträgen
  • Eisenbahninfrastrukturpachtverträgen
  • Trassenpreismanagement und Durchsetzung des Netzzugangsrechts
  • Besonderheiten bei Vertragsgestaltungen mit Anlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Anlagen)

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Mediation | Wirtschaftsmediation

Unseren Mandanten bieten wir auch die Wirtschaftsmediation im privaten und öffentlichen Bereich an. Wir prüfen für Sie eingehend, welcher Weg im konkreten Fall Ihren wirtschaftlichen und sonstigen Interessen entspricht und natürlich aus anwaltlicher Sicht gangbar ist. Ob gerichtliches Verfahren, Streitschlichtung oder Mediation – jeder Fall ist anders gelagert und sollte in seinem individuellen Kontext betrachtet werden.

Je nach Sachverhalt bietet es sich an, neben einem streitigen Verfahren auch über Alternativen nachzudenken. Mediation ist kein „MUSS“ sondern eine alternative Form der Streitbeilegung.
Eine Mediation kann zur Verkürzung der Streitbeilegung führen und damit Investitionsrisiken oder überlange Verfahrensdauern vermeiden. Sie ist aber nur dann eine Alternative, wenn das Ergebnis und das Mediationsverfahren im Interesse beider Parteien liegen.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • die Beratung, ob eine Mediation im jeweiligen Fall zielführend sein könnte
  • die Vermittlung eines geeigneten Mediators
  • die anwaltliche Unterstützung einer Mediation
  • die vertragliche Umsetzung der Mediationsergebnisse

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Wirtschaftsvertragsrecht

Verträge sind die Grundlage aller Wirtschaftsbeziehungen. Für unsere Mandanten gestalten und prüfen wir Verträge im nationalen und internationalen Bereich – maßgeschneidert für das jeweilige Geschäftsumfeld.

Ob komplexer Projekt- oder Anlagenvertrag, einfacher Kauf-, Werk-, Dienst- oder Mietvertrag – wir finden für unsere Mandanten die effektivste und praktikabelste Lösung für ihre Wirtschaftsbeziehungen.

Wir verhandeln, erstellen, prüfen und gestalten für unsere Mandanten vor diesem Hintergrund:

  • Anlagenverträge
  • Projektverträge
  • Kauf-, Dienst-, Werkverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Management von Verträgen (Anpassung, Beendigung des Vertragsverhältnisses)
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus vertraglichen Geschäftsbeziehungen

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Gern beraten wir Sie bei uns auf dem Heidehof und selbstverständlich bundesweit auch unmittelbar vor Ort oder per Telefon- oder Videokonferenz.

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