Kaufrecht
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in allen Belangen des Kaufrechts.
In diesem Bereich finden eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen Anwendung, entweder spezielle Regelungen für Kaufverträge oder aber allgemeine Regeln des Zivilrechts, die auch für andere Vertragsarten gelten. Auch ist zu differenzieren, ob die Vertragsparteien Kaufleute sind oder ob ein Vertrag mit einer Privatperson abgeschlossen wird.
Eine der häufigsten Fragestellungen bezieht sich beispielsweise auf den Bereich des Warenumtausches. Oft streiten Käufer und Verkäufer darum, ob und inwiefern der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten oder gegen einen anderen Artikel aus dem Sortiment zu tauschen.
Ob der Verkäufer zur Rücknahme der Ware rechtlich verpflichtet ist, richtet sich zum einen nach dem Grund für das Umtauschbegehren und zum anderen danach, ob diesbezügliche Absprachen mit dem Kunden getroffen wurden oder gesetzliche Regelungen Anwendung finden.
Eine oft verbreitete irrige Annahme von Kunden ist beispielsweise, dass gekaufte Gegenstände ohne Angabe von Gründen innerhalb eines bestimmten Zeitraums an den Händler zurückgegeben oder umgetauscht werden können.
Ein solches Umtauschrecht ist gesetzlich jedoch nicht verankert. Vielmehr gilt der Grundsatz Pacta sunt servanda, nachdem einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind. Unüberlegte Kaufentscheidungen gehen also zu Lasten des Käufers.
In Ausnahmefällen räumt das Gesetz dem Kunden ein Widerrufsrecht von regelmäßig 14 Tagen ein. Dies ist bei Haustür-, Fernabsatz- und Verbraucherkreditgeschäften der Fall. Der Kunde soll somit vor Überrumpelung und vor übereilten Schuldverpflichtungen geschützt werden.
Im Übrigen hat der Kunde lediglich dann ein Recht auf Rückgabe der Kaufsache bei Nichtgefallen, wenn der Verkäufer ein solches - freiwillig - zugesagt hat. Dies kann im Verkaufsgespräch erfolgen, oder sich aus den AGB des Verkäufers ergeben. Wird dem Kunden ein solches Rückgabe- oder Umtauschrecht bei Nichtgefallen eingeräumt, ist dieses bindend.
Gerne überprüfen wir für Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten, falls Sie Probleme mit einem Kaufgegenstand haben.

