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Foto Ostseestrand

Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie gern auch in erbrechtlichen Angelegenheiten.
Insbesondere geben wir Möglichkeiten an die Hand, durch Abfassung interessengerechter Vereinbarungen oder Verfügungen spätere erbrechtliche Streitigkeiten zu verhindern.
Sollte eine erbrechtliche Auseinandersetzung anstehen, nehmen wir auch hier gern Ihre Interessen wahr, wie z.B. bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen.