Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts bieten wir die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im privaten und kollektiven Arbeitsrecht an, insbesondere auch bei der Vorbereitung von
- Arbeitsverträgen,
- Kündigungen,
- Änderungs- und Aufhebungsverträgen,
- Abfindungsvereinbarungen.
Selbstverständlich vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch gerichtlich und außergerichtlich bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere bei
- Kündigungsschutzverfahren,
- Durchsetzung von Vergütungsansprüchen oder
- Abwehr unberechtigter Vergütungs- und Schadenersatzansprüche