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Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts bieten wir die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im privaten und kollektiven Arbeitsrecht an, insbesondere auch bei der Vorbereitung von

  • Arbeitsverträgen,
  • Kündigungen,
  • Änderungs- und Aufhebungsverträgen,
  • Abfindungsvereinbarungen.
Selbstverständlich vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch gerichtlich und außergerichtlich bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere bei

  • Kündigungsschutzverfahren,
  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen oder
  • Abwehr unberechtigter Vergütungs- und Schadenersatzansprüche